Präventionskurse nach § 20"
Präventionskurse nach §20 werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Yogakurse werden immer in das Präventionsmodul „Stressbewältigung und Entspannung“ eingestuft.
Die Kursinhalte nehmen Bezug zu diesem Thema. Zur Verfügung stehen die Mittel des Yoga: Körperpraxis, Atemwahrnehmung und Meditation. Die Yogapraxis wird wahrnehmungsorientiert sein. Das bedeutet, aktives Tun und Beobachtung, dessen was geschieht, sind gleichermaßen wichtig.
Sie lernen sich selbst auf der Matte kennen, sie kommen in Kontakt mit ihren Stärken, Mustern, Besonderheiten und Gewohnheiten, also mit Ihrer Gesamtheit als Mensch. Sie bekommen Werkzeuge an die Hand, um die Erfahrungen im Yogakurs in den Alltag zu übertragen. Sie lernen, besser mit belastenden Situationen umzugehen.
Dass Sie dabei Ihren Rücken kräftigen, Verspannungen abbauen und einen Ausgleich zu einseitigen Alltagshaltungen erfahren, ist sozusagen eine positive Nebenwirkung! Wichtig ist, dass Sie regelmäßig praktizieren. Über die Höhe der Zuzahlung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Ein Präventionskurs ersetzt nicht die ärztliche, heilpraktische oder psychotherapeutische Behandlung.